Dokumentieren Sie: Melden Sie sich unverbindlich an und zeigen Sie Ihr eigenes Projekt.
|
Es gibt Zeitpunkte, die könnten nicht ungünstiger sein für eine Schwangerschaft: Mitten in der Ausbildung, ohne gefestigte Beziehung, ohne festen Arbeitsplatz, ohne gesicherte Zukunft …
Wir nehmen diese Sorgen ernst. Unser Ziel ist, schwangere Frauen und Paare mit ihren Sorgen aufzufangen und ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und bei der Klärung finanzieller Probleme zu geben.
Wenn Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen mit der Entscheidung ringen, eine Schwangerschaft abzubrechen, sind sie gesetzlich verpflichtet, eine Konfliktberatungsstelle im Rahmen des staatlichen Systems (§ 219 StGB) aufzusuchen.
Damit eine Person eine gewissenhafte und verantwortliche Entscheidung treffen kann, benötigt sie die für die Entscheidungsfindung wichtigen Informationen, die ihr im Rahmen eines Beratungsgespräches vermittelt werden können. Sie muss auf den jeweiligen Lebenskontext der Rat suchenden Person bezogen und von dieser integriert werden können.
Unsere Beratung ist ergebnisoffen, denn sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Gemeinsam mit den Frauen möchten wir versuchen, auch Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu erarbeiten. Wir möchten sie dabei unterstützen, eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Neben der psychosozialen Beratung kann die Vermittlung von sozialer, materieller und finanzieller Unterstützung für die Frauen ein erster, verlässlicher Lichtblick sein. Auf Wunsch erhalten sie im Anschluss an die Beratung den für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch notwendigen, Beratungsschein.